Amazon ist zukünftig verpflichtet, für seine Händler die Umsatzsteuer abzuführen. Dies ist aber kein „Rundum-Sorglos-Paket“. Welche Pflichten für Händler in den USA bestehen, möchte ich in diesem Blogartikel aufzeigen.

Rechtliche Ausgangssituation

Amazon verfügt durch seine Distributionszentren in den USA über sogenannte „Tax Nexus Points“ in vielen Bundesstaaten und hat dadurch die Verpflichtung, für den Verkauf von Produkten Umsatzsteuer abzuführen. Dieser Teil von Amazons Geschäft steht aber nur noch für etwa die Hälfte der Verkäufe des Online-Händlers.

Die bisherigen Verträge zwischen Amazon und Drittanbietern bzw. Marktplatz-Verkäufern sahen vor, dass die Verkäufer selbst für die Abführung von Steuern auf ihre Geschäfte verantwortlich sind. Auf Anfrage – und gegen Gebühr – übernahm Amazon diese Aufgabe bisher zwar. Man muss aber davon ausgehen, dass ein großer Teil der Verkäufe von Drittanbietern unversteuert blieb, da es für die einzelnen Bundesstaaten nicht einfach war, die Umsatzsteuerpflicht zu überwachen und durchzusetzen. Bei der Höhe der von Amazon und anderen Online-Händlern getätigten Umsätze ist es gut nachzuvollziehen, dass sie über die ihnen dadurch entgangenen Einnahmen keineswegs glücklich waren.

Man muss die Händler, denen man nun leicht den pauschalen Vorwurf der absichtlichen Steuerhinterziehung machen könnte, aber auch in Schutz nehmen: Die Abführung der Umsatzsteuer scheiterte in vielen Bundesstaaten beispielsweise schon am Fehlen einer Social Security Number, ohne die eine Registrierung gar nicht möglich war. Die Komplexität der verschiedenen steuerlichen Regelungen der einzelnen Bundesstaaten machte die Situation für Amazon-Händler auch nicht leichter.

Neue Gesetzeslage seit 2018

Die Rechtslage hat sich nun drastisch geändert: Seit dem 01.01.2018 gilt das für den Bundesstaat Washington verabschiedete „Marketplace Facilitator Law”. Es sieht vor, dass Online-Händler, die bestimmte Bedingungen erfüllen auch die Umsatzsteuer für alle Drittanbieter auf ihrer Plattform einziehen und abführen müssen. Entsprechend hat sich Amazon mit Washington darauf geeinigt, zukünftig für die FBA- (Fulfillment by Amazon) und MF- (merchant fulfilled) Händler diesen Service zu übernehmen. Auch andere Unternehmen wie Walmart and Etsy haben im Februar nachgezogen.

Die neue Rechtslage dürfte zukünftig aller Voraussicht nach aber auch Vorbild für viele weitere Bundesstaaten werden. Ausgehen kann man im Moment von: Alabama Arizona, Arkansas, California, Colorado, Connecticut, District of Columbia, Florida, Georgia, Hawaii, Idaho, Illinois, Indiana, Iowa, Kansas, Kentucky, Louisiana, Maine, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Missouri, Nebraska, Nevada, New Jersey, New Mexico, New York, North Carolina, North Dakota, Ohio, Oklahoma, Pennsylvania, Rhode Island, South Carolina, South Dakota, Tennessee, Texas, Utah, Virginia, Vermont, West Virginia, Wisconsin und Wyoming.

Die Höhe der abzuführenden Steuern hängt dabei von einer Vielzahl von Faktoren ab, beispielsweise der Identität des Verkäufers, der Art des gekauften Artikels, dem Zeitpunkt und Ort der Zustellung sowie der Versand- oder Lieferadresse einer Bestellung.

Das neue Gesetz und der neue Service von Amazon, könnten nun leicht zu der Annahme verführen, dass ein Händler hinsichtlich der Umsatzsteuer in den USA keine Verpflichtungen mehr hat und Amazon alle damit zusammenhängenden Aufgaben übernehmen wird.

Dem ist allerdings nicht so.

Umsatzsteuer für Verkäufe in den USA: Pflichten für Amazon-Händler

Wenn sie als Amazon-Händler im Bundesstaat Washington Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, übernimmt Amazon zwar die Berechnung und das Abführen der Umsatzsteuer, sie müssen aber folgende Aufgaben selbst übernehmen:

  1. Sie sind verpflichtet, in Washington eine Umsatzsteuererklärung einreichen und dabei die über Amazon abgeführte Umsatzsteuer als „sales tax remitted by 3rd party“ zu deklarieren.
  2. Darüber hinaus müssen sie die sogenannte „Business & Occupation“-Steuer (kurz: B&O tax) deklarieren und abführen. Sie liegt bei ca. 0,5 % ihrer Bruttoumsätze im Bundesstaat Washington.

Ein wichtiger Hinweis: Falls sie auch auf anderen Plattformen, wie zum Beispiel eBay tätig sind, die im Moment noch nicht dem Beispiel von Amazon gefolgt sind, müssen sie weiterhin die Umsatzsteuer selbst erheben, abführen und deklarieren.

Ausblick

Das Thema Umsatzsteuer wird durch das neue „Marketplace Facilitator Law“ und den Service seitens Amazon für Händler leider nicht an Komplexität verlieren. Ganz im Gegenteil: Es ist zu erwarten, dass weitere Bundesstaaten dem Beispiel Washingtons folgen und für Amazon-Händler dadurch ähnliche Pflichten entstehen werden, die sich von Staat zu Staat unterscheiden.

Auch muss man davon ausgehen, dass die Geschäftstätigkeit von Amazon – und damit auch die seiner Händler – durch die neuen Regelungen transparenter wird, denn die amerikanischen Bundesstaaten können zukünftig leichter erkennen, welche Umsatzsteuer durch Dritthändler entstanden ist. Wer seine Umsatzsteuer weiterhin nicht deklariert, könnte böse Überraschungen erleben.

Ansgar Thüne